Workshop-Teilnahmebedingungen:
Ein abgeschlossener Workshop I bzw. Ferienkurs gilt als Bedingung für den Besuch eines Workshops II.
Das Mindestalter beträgt 6-7 Jahre (das Kind muss bereits Volksschüler sein!). Der Preis von € 75,- gilt für einen Workshop. Nur bei gleichzeitiger(!) Buchung eines Workshops I und eines Workshops II gilt der Kombipreis von € 135,-!!!

Stornobedingungen:
Storno: Bei Absagen bis spätestens 7 Tage vor dem Workshop fallen keine Stornogebühren an. Bei Absagen bis spätestens 3 Tage vor dem Workshop wird eine Stornogebühr von 50 % verrechnet, danach 75%. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage 100 %. Jegliche Regressforderungen aufgrund von „force majeure“ oder anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse sind ausgeschlossen.

Bei Vorlage eines behördlichen „Absonderungs“bescheids und verordneter Heimquarantäne aufgrund von COVID-19 ist ein kostenloses Storno jederzeit möglich, ansonsten gelten die üblichen Stornobedingungen. Sollte von Seiten der Bildungsdirektion Wien das Abhalten der Workshops untersagt sein (Schulampelschaltung „rot“ oder entsprechenden Erlässe), wird der schon geleistete Workshopbetrag zu 100% rückerstattet.

Sommerkurs-Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahmegebühr beinhaltet Verpflegung und Kursbeitrag (inkl. Materialien).
Bitte beachten Sie, dass eine erfolgte Anmeldung noch keine Teilnahme am Sommerkurs garantiert. Eine verbindliche Bestätigung wird erst nach erfolgter Prüfung verfügbarer Plätze zugesandt. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung für den Sommerkurs.
Bei Abmeldung während des Kurses können wir kein Geld retournieren.

Stornogebühr:
Bei Absagen bis spätestens 1 Monat vor dem Kurs fallen keine Stornogebühren an. Bei Absagen bis 14 Tage vor dem Kurs wird eine Stornogebühr von 50% verrechnet, danach oder bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage 100%. Jegliche Regressforderungen aufgrund von „force majeure“ oder anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse sind ausgeschlossen.

Bei Vorlage eines behördlichen „Absonderungs“bescheids und verordneter Heimquarantäne aufgrund von Covid-19 ist ein kostenloses Storno jederzeit möglich, ansonsten gelten die üblichen Stornobedingungen. Sollte von Seiten der Bildungsdirektion Wien das Abhalten der Sommerkurse untersagt sein (Schulampelschaltung „rot“ oder entsprechenden Erlässe), wird der schon geleistete Kursbeitrag zu 100% rückerstattet.

Theaterkurs-Teilnahmebedingungen:
Der erfolgreiche Besuch von einem Workshop 1 und Workshop 2 oder einem Sommerkurs und dem Workshop 2 gilt als Bedingung für den Besuch eines laufenden Theaterkurses. Die Einladung in einen Theaterkurs erfolgt schriftlich.
Der Theaterkurs endet – sofern es die Maßnahmen rund um Covid-19 erlauben – mit einer kleinen internen Produktion. Sollte es per Regierungsverordnung (z.B.: Schulampel auf „rot“) zu einem plötzlichen und zwischenzeitlichen DistanceKurs-Angebot resp. zu einem Abhalten der Kurse im Freien kommen, berechtigt dies nicht dazu, die bereits bezahlte Kursgebühr zurückzufordern.
Die Kursgebühr beträgt € 325,- Eine Ratenzahlung ist auf Anfrage möglich.
Das Mindestalter beträgt 6-7 Jahre (das Kind muss bereits Volksschüler sein!).

Stornogebühr:
Bei Absagen bis spätestens 1 Monat vor dem Kurs fallen keine Stornogebühren an. Bei Absagen bis 14 Tage vor dem Kurs wird eine Stornogebühr von 50% verrechnet, danach oder bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage 100%. Jegliche Regressforderungen aufgrund von „force majeure“ oder anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse sind ausgeschlossen.

Ensemble(Spezial)-Teilnahmebedingungen:
Der erfolgreiche Besuch des Theaterkurses gilt wiederum als Bedingung für die Aufnahme ins Ensemble. Das Mindestalter beträgt 7 Jahre. Das Kind muss jedenfalls schon lesen können.
Die jüngeren Kinder werden im ersten Jahr im Ensemble Spezial noch gezielter gefördert und langsam auf ihr Mitwirken in der Jahresproduktion vorbereitet. Sie treten also bereits in kleinen Rollen auf. Die Ensembleproben enden – sofern es die Maßnahmen rund um Covid-19 erlauben – mit der großen Jahresproduktion auf einer professionellen Theaterbühne. Sollte es per Regierungsverordnung (z.B.: Schulampel auf „rot“) zu einem plötzlichen und zwischenzeitlichen DistanceProben-Angebot resp. zu einem Abhalten der Proben im Freien kommen, berechtigt dies nicht dazu, die bereits bezahlte Ensembleprobengebühr zurückzufordern.
Die Leitung des Wiener Kindertheaters behält sich die Entscheidung darüber vor, welche Kinder ins Ensemble Spezial oder (in Ausnahmefällen) direkt ins reguläre Ensemble dürfen.
Die Teilnahmegebühr beträgt € 360,-, wobei darin die Proben ab Ende Januar und die Aufführungen im Juni und September sowie die 2-3 Probenwochenenden inkludiert sind.

Stornogebühr:
Bei Absagen bis spätestens 1 Monat vor dem Kurs fallen keine Stornogebühren an. Bei Absagen bis 14 Tage vor dem Kurs wird eine Stornogebühr von 50% verrechnet, danach oder bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage 100%. Jegliche Regressforderungen aufgrund von „force majeure“ oder anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse sind ausgeschlossen.

Allgemeine Bedingungen für den Besuch eines Kurses beim Wiener Kindertheater:
1. Allgemeines:

Das Wiener Kindetheater ist ein gemeinnütziger Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, er bezweckt ausschließlich und unmittelbar die Förderung von Sprache, Literatur, Kunst und mit Kindern Theater zu spielen und Kreativität zu entwickeln.

2. Standort:
Die Leitung und die Verwaltung des Wiener Kindertheaters befindet sich in der Taborstraße 11b/2/29, 1020 Wien.

3. Anmeldung:
Anmeldungen können unter Verwendung des entsprechenden Online-Formulars des Wiener Kindertheaters übermittelt werden. Die Anmeldung gilt gleichzeitig als Auftrittsgenehmigung. Gleichzeitig wird per Mausklick auch die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

4. Pflichten der Ensemblekinder:
Die Ensemblemitglieder sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Kurse verpflichtet. Regelmäßiges häusliches Üben der Texte und Sprachübungen sind Voraussetzung und maßgebend für den Erfolg der Produktion!
Höfliches Verhalten gegenüber anderen Kindern im Kurs und gegenüber dem Team des Wiener Kindertheaters ist Pflicht. Weiters ist alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Ablauf des Kursbetriebes stört.

5. Gebühren:
Die Kursgebühren sind bis Anfang des Kurses zu bezahlen. Ratenzahlungen sind auf Anfrage möglich.
Bei vorzeitiger Beendigung des Kurses ist grundsätzlich die ganze Kursgebühr zu entrichten.

6. Stornogebühren:
Bei Absagen bis spätestens 1 Monat vor dem Kurs fallen keine Stornogebühren an. Bei Absagen bis 14 Tage vor dem Kurs wird eine Stornogebühr von 50% verrechnet, danach oder bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage 100%. Jegliche Regressforderungen aufgrund von „force majeure“ oder anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse sind ausgeschlossen.

7. Ausschluss aus dem Kurs oder Ensemble:
Bei Vorliegen wichtiger Gründe ist das Wiener Kindertheater berechtigt, dieses Vertragsverhältnis jederzeit aufzulösen und das Mitglied mit sofortiger Wirkung vom Kurs auszuschließen. Wichtige Gründe sind insbesondere:
– Zahlungsverzug ab der ersten Mahnung
– gravierendes disziplinäres Fehlverhalten
– dreimaliges unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht
– Nichteinhaltung der Unterrichtsbedingungen

8. Aufsichtspflicht:
Eine Aufsicht durch ein Teammitglied des Wiener Kindertheaters ist erst ab dem Betreten und bis zum Verlassen der Unterrichtsräume bzw. des Veranstaltungs-oder Proberaumes gewährleistet. Das Wiener Kindertheater übernimmt daher keine Haftung für die Wege zum oder vom beaufsichtigten Probenraum. Dies gilt auch für gemeinsame Aktivitäten „außer Haus“ (Exkursionen, Veranstaltungen, Proben im Muth etc.), die im Rahmen des Betriebes des Wiener Kindertheaters stattfinden und einen unverzichtbaren Bestandteil des Unterrichts bilden. In solchen Fällen übernimmt das Team des Wiener Kindertheaters die Aufsicht erst ab Zusammentreffen am vereinbarten Treffpunkt.

9. Haftung:
Das Wiener Kindertheater haftet nicht für Schäden bzw. Verlust von privatem Eigentum der Kinder. Die Kinder bzw. deren gesetzliche Vertretung haften für die durch ihr Verhalten an Gebäuden, Räumlichkeiten, Inventar, etc. des Wiener Kindetheaters zugefügten Schäden. Diese Haftung umfasst auch derartige Schäden in und an anderen Örtlichkeiten, die vom Wiener Kindertheater im Rahmen ihres Betriebes genutzt werden, zB. Muth.

10. Datenschutz
Siehe DSGVO (gesondert)